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BFH, 28.09.1988 - X R 49/81 - Ermäßigter Steuersatz ...

Nach Vorschrift Nr. 4 zu Kapitel 49 ZT gehören Drucke, die zu Werbezwecken durch oder für einen darin genannten Werbungtreibenden herausgegeben werden, und Drucke, die überwiegend Werbezwecken (einschließlich Reisewerbung) dienen, nicht zur Tarifnr. 49.01, sondern zu …

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